Logo Weiterstadt

Rechtliche Grundlagen

Der demographische Wandel verändert Deutschland!
Der Anteil der älteren Menschen steigt ständig!

Seniorenvertretungen verstehen sich als Interessenvertreter älterer Menschen gegenüber Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene. Sie geben der Politik wichtige aktuelle Impulse zur Verbesserung der Lebensqualität und führen eigene Projekte durch. Dabei behalten sie stets das Gemeinwohl und alle Generationen im Fokus.

Wahlordnung des Seniorenbeirats

Wahlordnung für die Wahl des Vorstandes der Seniorenversammlung und die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Weiterstadt

Gemäß der "Satzung über Bildung und Aufgaben von Seniorenversammlung und Seniorenbeirat" wählt die Seniorenversammlung aufgrund von Wahlvorschlägen aus ihrer Mitte den Vorstand der Seniorenversammlung und einen Seniorenbeirat.

Nach §2 dieser Satzung bilden alle freiwillig teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weiterstadt ab 55 Jahre die Seniorenversammlung. Sie sind wahlberechtigt und auch wählbar.

Der Seniorenbeirat besteht aus 10 Mitgliedern, die sich aus Vertreter/innen der 5 Stadtteile zusammensetzen sollen ( je 2 Mitglieder der Stadtteile Kernstadt, Gräfenhausen, Braunshardt, Schneppenhausen und Riedbahn ).

Wahlverfahren ( beschlossen in der Sitzung vom 10.02.2010 )

a. für die Seniorenversammlung: Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ab 55 Jahren wählen

  1. die/den 1. Vorsitzende/n
  2. den/die Stellvertreter/in
  3. den/die Schriftführer/in

b. für den Seniorenbeirat: auf dem Stimmzettel sind höchstens 10 Bewerber/innen, mindestens aber 5 Berwerber/innen anzukreuzen

Die Seniorenversammlung wählt einen/eine Wahlleiter/in und 2 Wahlhelfer/innen zur Durchführung der Wahl zu a und b.

 

Feststellung des Wahlergebnisses durch den Walhlleiter

a. für die Seniorenversammlung gewähltist, wer die meisten Stimmen erhält

b. für den Seniorenbeirat gewählt ist, wer die meisten Stimmen und die zweitmeisten Stimmen erhält

 

Gibt es für einen Stadtteil einen/eine Bewerber/in, auf den/die weniger Stimmen als auf einen/eine Bewerber/in entfallen sind, so ist dieser/diese dennoch gewählt, wenn für den Stadtteil, für den er/sie vorgeschlagen ist, noch kein Sitz bzw. erst ein Sitz vergeben wurde ( Quotenregelung ).

Sind für einzelne Stadtteile keine Bewerber/innen vorgeschlagen, so werden die noch nicht vergebenen Sitze in der Reihenfolge der Bewerber/innen mit den meisten Stimmen besetzt.

Scheidet ein Mitglied des Seniorenbeirates vorzeitig aus, so rückt der/die noch nicht berufene Bewerber/in aus dem entsprechenden Stadtteil nach.

Sind die Wahlvorschläge aus diesem Stadtteil erschöpft, rückt der/die nächste noch nicht berufenen Bewerber/in nach.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen